Au-pair-Versicherung

Für die Versicherung Ihres Au-pairs sind Sie verantwortlich

Wenn Sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Sie als Gasteltern verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für Ihren Gast abzuschließen. Bedenken Sie, dass es sich dabei nicht nur um eine Reisekrankenversicherung handeln darf. Eine richtige Au-pair-Versicherung muss aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung bestehen:

Reisekrankenversicherung:

Sie ist von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Die Reisekrankenversicherung deckt ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie medizinisch notwenige Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem schreibt die Bundesagentur vor, dass auch bei Schwangerschaft und Geburt geleistet werden muss, was bei einer einfachen Reisekrankenversicherung nicht der Fall ist.

Unfallversicherung:

Sie ist ebenfalls Pflicht und leistet im Todesfall und bei Invalidität.

Haftpflichtversicherung:

Hier muss man unterscheiden: Handelt es sich um eine reine Privathaftpflichtversicherung oder um eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs? Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Bitte prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen genau, ob auch die Tätigkeit als Au-pair und die daraus resultierenden Schäden mitversichert sind.

Die meisten Ausländerbehörden verlangen für die Visaerteilung eine von den Gasteltern unterschriebene Verpflichtungserklärung. Ist das Au-pair später nicht richtig versichert, können öffentliche Stellen und andere Dritte mit Forderungen auf Sie zukommen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:
AU-PAIR24

Au-pairs aus Europa

Auch wenn Ihr Au-pair aus Europa kommt, müssen Sie eine Au-pair-Versicherung abschließen. Zwar gibt es ein Sozialversicherungsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten, aber die Leistungen innerhalb der verschiedenen europäischen Länder variieren stark. Damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben, die von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden, sollten Sie an der Au-pair-Versicherung nicht sparen. Diese leistet auch für einen medizinischen Rücktransport ins Heimatland und bietet einen Haftpflichtschutz, den ein Sozialversicherungsabkommen nicht berücksichtigt.

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