Informationen der Bundesagentur für Arbeit
In Deutschland sind verschiedene Ministerien in das Au-pair-Wesen involviert: die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat Richtlinien für Au-pairs bei deutschen Familien erarbeitet, die in einem Merkblatt festgehalten und bindend für Au-pair-Aufenthalte sind. Außerdem hat sie einen Muster-Vertrag für eine Au-pair-Beschäftigung entworfen.
Die Materialien der Bundesagentur für Arbeit findest du hier als