Au-pair-Versicherung

Haben deine Gasteltern eine Au-pair-Versicherung für dich abgeschlossen?

In Deutschland ist die Gastfamilie verpflichtet, eine Versicherung für ihr Au-pair abzuschließen. Dabei darf es sich nicht nur um eine Reisekrankenversicherung handeln. Eine richtige Au-pair-Versicherung muss aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung bestehen.

Erkundige dich bei deinen Gasteltern nach deiner Au-pair-Versicherung. Nicht alle medizinischen Leistungen werden von der Versicherung übernommen. Lass dir von deinen Gasteltern erklären, welche Behandlungen des Arztes erstattet werden. Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes in Deutschland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt in deiner Heimat solltest du also unbedingt etwa 6 Wochen vor deinem Au-pair-Aufenthalt einplanen.

Arten der Versicherung

Reisekrankenversicherung

Sie ist von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Die Reisekrankenversicherung deckt ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie medizinisch notwenige Rehabilitationsmaßnahmen. Außerdem schreibt die Bundesagentur vor, dass auch bei Schwangerschaft und Geburt geleistet werden muss, was bei einer einfachen Reisekrankenversicherung nicht der Fall ist.

Haftpflichtversicherung

Hier muss man unterscheiden: Handelt es sich um eine reine Privathaftpflichtversicherung oder um eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs? Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Auch die Tätigkeit als Au-pair und die daraus resultierenden Schäden sollten mitversichert sein.

Unfallversicherung

Sie ist ebenfalls Pflicht und leistet im Todesfall und bei Invalidität.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:
AU-PAIR24