Au-pair in Italien

Welche Au-pair-Bedingungen gelten für Italien?

In Italien wird dir nicht nur die ewige Stadt Rom gefallen. Auch Venedig, Florenz, Neapel, Mailand und Bologna machen Bella Italia alle Ehre.

Darüber hinaus ist der Beitrag der Italiener zum kulturellen und historischen Erbe Europas und der Welt außergewöhnlich. Und die italienische Küche hat zu Recht Weltruhm erlangt und wird dir deinen Aufenthalt bestimmt sehr schmackhaft machen.

Rechte und Pflichten

Zu deinen Aufgaben gehört in erster Linie die Betreuung der Kinder. Du bringst sie zur Schule oder in den Kindergarten und holst sie wieder ab, du spielst mit ihnen und hilfst ihnen bei den Hausaufgaben. Daneben übernimmst du kleinere Tätigkeiten im Haushalt: Du staubsaugst, räumst die Spülmaschine aus, hängst die Wäsche auf, etc.

Deine Arbeitszeit umfasst maximal 30 Stunden pro Woche. Zusätzlich stehst du deiner Familie an bis zu zwei Abenden in der Woche als Babysitter/-in zur Verfügung. Wenn du am sogenannten Au-Pair-Plus-Programm teilnimmst, arbeitest du bis zu 40 Stunden pro Woche. Dazu kommen drei Babysitting-Abende.

Voraussetzungen:

Einreisebestimmungen: Ein Visum ist nicht erforderlich, auch nicht für einen längeren Aufenthalt. Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass reicht aus. Er muss nach der geplanten Rückkehr aus Italien noch mindestens drei Monate gültig sein.

Wenn du Au-pair in Italien werden willst, solltest du:

  • 18 bis 30 Jahre alt sein,
  • Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben (Kindergarten-Praktika, Säuglingspflegekurs, etc.), die du durch Referenzen belegen kannst,
  • kinderlos und unverheiratet sein,
  • Möglichst Italienisch in Grundlagen beherrschen. Englisch solltest du in jedem Fall sprechen können.
  • Mindestens einen Realschulabschluss haben,
  • gesund sein,
  • möglichst einen PKW Führerschein haben,
  • möglichst Nichtraucher/-in sein
  • 9 - 12 Monate in Italien verbringen wollen. In Einzelfällen werden auch Au-pairs für nur 3 - 6 Monate gesucht.

Du bekommst als Au-pair:

  • freie Kost und Logis,
  • mindestens einen freien Tage in der Woche (darunter mindestens einen freien Sonntag im Monat),
  • die Möglichkeit, einen Sprachkurs zu besuchen,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von 12 Monaten (allerdings gibt es keine gesetzlichen Urlaubsbestimmungen für Au-pairs),
  • ein monatliches Taschengeld von 240 Euro (Au Pair Plus: 300 Euro pro Monat)

Die Kosten für den Sprachkurs trägt das Au-pair. In einigen Fällen leistet die Gastfamilie Zuzahlungen zum Sprachkurs.

Versicherung in Italien

Deine Gastfamilie in Italien kann dich in der staatlichen italienischen Krankenversicherung (Servizio Sanitario Nazionale) versichern. Voraussetzung ist, dass du eine Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) und eine italienische Steuernummer besitzt. Allerdings werden Patienten in Italien mit erheblichen Zuzahlungen und Gebühren belastet. Daher wird dringend empfohlen, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Damit ist auch der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland abgedeckt.

Au-pair-Versicherungen gelten für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland. Sie leisten nicht für Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen. Plane also unbedingt einen Besuch beim Zahnarzt und Hausarzt etwa 6 Wochen vor deiner Abreise ein.

Um umfassend geschützt zu sein, kannst du alternativ zu einer reinen Krankenversicherung auch ein Versicherungspaket abschließen. Au-pair-Versicherungspakete enthalten in der Regel neben der Krankenversicherung auch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung. Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus Privat- und Berufshaftpflicht. Damit sind auch die Schäden abgedeckt, die bei der Au-pair-Tätigkeit entstehen.

Unser Tipp für Au-pair-Versicherungen:
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