Voraussetzungen

Au-pair – eine Win-win-Strategie

Au-pair in der Sonne am Wasser - studiert keine Landkarte

„Au-pair“ ist französisch und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“. Das heißt ganz konkret, dass der Au-pair Aufenthalt für das Au-pair-Mädchen oder den -Jungen und die Gastfamilie auf gegenseitigem Geben und Nehmen beruht.

Alle Beteiligten profitieren von diesem Miteinander: Ein junger Mensch wird von einer Familie für 6 bis 12 Monate als Familienmitglied auf Zeit aufgenommen und lernt so die Kultur und Sprache des Gastlandes besonders intensiv kennen. Im Gegenzug hilft das Au-pair „seiner“ Familie bei der Kinderbetreuung und im Haushalt.

Diese Mithilfe beträgt etwa 25 bis 35 Wochenstunden, für die ein Taschengeld – je nach Gastland unterschiedlich hoch – gezahlt wird. Gelegentliches Babysitten am Abend findet nach Absprache statt. Grundsätzlich gibt es mindestens einen freien Tag in der Woche.

Bedingungen für die Teilnahme an einem Au-pair-Programm:

  • Alter zwischen 18 und 30 Jahre (je nach Gastland)
  • Erfahrungen in der Betreuung von Kindern
  • Grundkenntnisse der Sprache oder gute Sprachkenntnisse (je nach Gastland)

Au-pair ist keine Berufsausbildung, für die selbstverständlich Kindergeld gezahlt wird. Wenn allerdings dargelegt wird, dass ein theoretisch-systematischer Sprachunterricht stattfindet, der den Schluss auf eine hinreichend gründliche Sprachausbildung rechtfertigt, sieht es anders aus. Allerdings müssen dazu mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden, wobei auch eine Durchschnittsbetrachtung zulässig ist. Das bedeutet, dass du auch Blocksprachkurse absolvieren und nachweisen kannst.

Wenn du Kurse belegst, die von einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden, oder die als Vorbereitung auf Fremdsprachentests (wie TOEFL) für die Zulassung zum Studium nötig sind, gelten diese ebenfalls als Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldes.