Die Au-pair Versicherung mit Rundumschutz
für ausländische Au-pairs in Deutschland
ab 39,-€ im Monat. Weitere Infos
Informationen für Gastfamilien
Rechte und Pflichten
Um das Zusammenleben zu vereinfachen, gibt es Richtlinien für Gast und Gastgeber:
Sie stellen Ihrem Au-pair für die Dauer seines Aufenthaltes ein eigenes möbliertes Zimmer zur Verfügung.
Ihr Familienmitglied auf Zeit nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten mit Ihnen und Ihren Kindern teil.
Ein Au-pair verrichtet kleine Tätigkeiten im Haushalt, bereitet z. B. das Frühstück und einfache Mahlzeiten, kümmert sich um die Kinder und begleitet sie zum Kindergarten und zur Schule.
Neben der Kinderbetreuung übernimmt das Au-pair leichte Hausarbeiten wie Bügeln, Aufräumen, Abspülen etc. Es gehört nicht zur Aufgabe eines Au-pairs eine gründliche Reinigung Ihrer Wohnung durchzuführen.
Sie schließen für Ihr Au-pair eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab.
Die Mithilfe des Au-pairs beträgt etwa 6 Stunden pro Tag bzw. 30 Stunden in der Woche (einschließlich gelegentlichem Babysitten). Das Au-pair sollte eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche haben. Mindestens einmal im Monat muss dieser freie Tag ein Sonntag sein. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei.
Außerdem hat das Au-pair ein Recht auf 4 Wochen Urlaub (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat).
Ein Au-pair ist ein Familienmitglied und keine Hausangestellte. Die Beschäftigung unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.