Als Gastfamilie sollten Sie eine Au-pair-Versicherung für Ihren Gast abschließen. Bereits bei der Visumserteilung für Ihr Au-pair verlangen die meisten Ausländerbehörden eine entsprechend unterschriebene „Verpflichtungserklärung“ von Ihnen als Gasteltern. Ist das Au-pair später nicht richtig versichert, können öffentliche Stellen und andere Dritte mit Forderungen auf Sie zukommen.
Insbesondere bei Behandlungen, die auf vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen Ihres Au-pairs zurückzuführen sind, haften die meisten einfachen Reisekrankenversicherungen nicht und lehnen die Kostenübernahme von vorvertraglichen Krankheiten kategorisch ab. Anders sieht es bei einer richtigen Au-pair-Versicherung aus, die als Komplettpaket aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht und auch bei Vorerkrankungen, wie z. B. psychischen Erkrankungen oder Diabetes unter bestimmten Umständen leistet.
Der Versicherungsexperte Dr. Walter, der seit 50 Jahren Au-pairs versichert und seit knapp 20 Jahren auch die Schadensabwicklung durchführt, weiß um das Problem, wenn kranke Au-pairs aus dem Ausland Hilfe brauchen und Lösungen für unvorhersehbare Behandlungen gefunden werden müssen.
Folgende Au-pair-Versicherungen können wir empfehlen:
Für ausländische Au-pairs in Deutschland und Österreich:
AU-PAIR24 - Rundumschutz für Ihr Au-pair
AU-PAIR-PLUS die Au-pair Versicherung mit dem besonderen Service