Au-pairs aus dem Ausland benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung. Die Versicherung wird von den Gasteltern abgeschlossen und bezahlt. Da das Angebot groß ist, haben Gasteltern bei der Auswahl der richtigen Au-pair Versicherung die Qual der Wahl. Auf der einen Seite möchte man einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz, auf der anderen Seite günstige Beiträge.
Deutsche Gastfamilien unterschreiben für ihre ausländischen Au-pairs oft eine Verpflichtungserklärung, dass sie für anfallende Krankheitskosten aufkommen werden. Schon allein deshalb empfiehlt sich ein umfassender Schutz für das Au-pair. Gleichzeitig soll die Versicherung bezahlbar bleiben.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, ob vorvertragliche Leiden im Rahmen einer Au-pair Versicherung versichert werden können. Was heißt überhaupt „vorvertragliche Leiden“? Vorvertragliche Leiden sind Erkrankungen und deren Folgen, die schon vor Versicherungsbeginn bestanden haben. Hierzu zählen insbesondere chronische Krankheiten wie Diabetes, aber auch Tumorerkrankungen, TBC und HIV-Infektionen. „Wir wollen den Gastfamilien keine falschen Hoffnungen machen,“ sagt Reinhard Bellinghausen, Geschäftsführer der Büro Dr. Walter GmbH, „chronische Leiden sind und bleiben ohne individuelle Risikozuschläge nicht versicherbar.“
Zur Vorsicht rät Reinhard Bellinghausen bei Angeboten mit allzu vollmundigen Werbeversprechungen. Denn der Kunde wiegt sich in Sicherheit, wenn er im Prospekt Aussagen wie „Vorerkrankungen mitversichert“ liest. Die Ernüchterung kommt dann beim Blick ins Kleingedruckte. Dort steht, dass Diabetes, TBC, HIV-Infektionen und weitere wichtige Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
Als problematisch beurteilt Reinhard Bellinghausen auch, wenn im Kleingedruckten die Erstattung von vorvertraglichen Erkrankungen zeitlich begrenzt wird. Begrenzt ein Anbieter seine Erstattungsleistungen beispielsweise auf vier Wochen nach Behandlungsbeginn in Deutschland, ist der Gastfamilie nicht wirklich geholfen. Kunden, die sich auf eine solche Versicherung einlassen und ein Au-pair mit chronischen Erkrankungen einladen, bleiben im Ernstfall nach Ablauf der Übergangszeit auf den Kosten sitzen.
In der Praxis kommen Fälle mit vorvertraglichen Leiden eher selten vor. Gastfamilien sollten sich von der Diskussion nicht verrückt machen lassen. Sicherheit erhalten sie mit einem Gesundheitszeugnis und je nach Heimaltland einem aktuellen TBC-Test.
Wird fortgesetzt
Lesen Sie demnächst: Folge 2: „Was haben Versicherungsschutz und Au-pair Status miteinander zu tun?“