Au-pairs sind sozialversicherungsfrei

Au-pairs sind sozialversicherungsfrei. Fraktionsübergreifenden Einigung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung.

Zur fraktionsübergreifenden Einigung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Au-pairs sozialversicherungsfrei zu halten, gab der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dirk Niebel heute folgende Erklärung ab:

Der Gruppenantrag ist zu einem erfolgreichen Ende gekommen, auch wenn sich Rotgrün erst nicht daran beteiligt hatte: Au-pairs werden von der Sozialversicherungspflicht freigehalten.

Au-pair-Aufenthalte sind vorerst als unverzichtbares Angebot für den Jugendaustausch gerettet. Sie sind kein Arbeitsverhältnis, sondern für junge Menschen eine kostengünstige Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum hautnah eine anderes Land, dessen Sprache und Kultur kennen zu lernen. Als Gegenleistung beteiligen sie sich in geringem Umfang an familiären Aufgaben. Etwa 28.000 Au-pairs werden jährlich vermittelt und wirken positiv auf die Begegnung der Völker und die internationale Verständigung. Wünschenswert wäre eine gesetzliche Regelung gewesen, aber dafür fehlte die Mehrheit.

Die Bundesanstalt für Arbeit hat ein neues Merkblatt erarbeitet. Die neuen Richtlinien geben ein Mindestalter von 17 Jahren, die Mitwirkung bei leichten Hausarbeiten und bei der Kinderbetreuung von nicht mehr als 5 Stunden täglich, die Zahlung eines Taschengeldes von 205 Euro monatlich ohne Anrechnung geldwerter Leistungen für Verpflegung und Unterkunft, die Freistellung für Sprachkurse und einen bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen vor.