Au-pairs aus nicht-EU-Staaten brauchen für ihren Aufenthalt in Deutschland eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Seit über 30 Jahren werden Au-pairs über spezielle Produkte privat versichert.
Seit Mitte letzten Jahres vertritt die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg die neue Auffassung, dass der normale Au-pair Aufenthalt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet. Deswegen empfiehlt die Bundesanstalt jetzt jeder Gastfamilie, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschliessen, bzw. eine Einzelfallentscheidungen bei einer gesetzlichen Kasse zu beantragen.
Eine rechtliche Grundlage für diesen Meinungsumschwung gibt es nicht, da sich an der Gesetzeslage nichts geändert hat. Die Neuregelung würde zu erheblichen Mehrkosten für die Gastfamilie führen, da anstelle einer privaten Versicherung mit monatlichen Kosten von ca. 70,- DM, monatliche Sozialabgaben von ca. 400,- DM treten würden. Die neue Sichtweise würde außerdem dazu führen, das Punkte wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, Mutterschutz und Kündigungsschutz völlig neu überdacht werden müssten. Die Gastfamilie als Arbeitnehmer müsste dann eine Betriebsstätte anmelden, ein Lohnkonto für das Au-pair führen und sämtliche Regelungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung beachten...
Alle am Au-pair Wesen beteiligten Parteien, dazu gehören au-pairs, Gastfamilien, Au-pair Agenturen, gesetzliche Kassen und private Versicherungen, haben sich bereits über die neue Auffassung und die dadurch resultierende Rechtsunsicherheit bei der Bundesanstalt für Arbeit als zuständigem Träger beschwert. Trotzdem konnten die dort zuständigen Sachbearbeiter bisher nicht zu einem Umdenken bewegt werden. Rechtssicherheit wird es wohl erst durch richterlichen Beschluß geben. Dieser läßt zur Zeit noch auf sich warten.
Alle Gastfamilien, die ihre Au-pairs wie bisher privat versichern möchten, nennt der Spezialist für Au-pair-Versicherungen - die Büro Dr. Walter GmbH - gern diejenigen gesetzlichen Kassen, die zur Zeit auf eine Pflichtversicherung verzichten.
Bitte schreiben Sie unter dem Stichwort Sozialversicherungspflicht an: