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Für Jugendliche aus der Europäischen Union ist Deutschland wieder attraktiv: 2013 kamen etwa 5.500 Au-pairs aus der EU nach Deutschland, Tendenz steigend. Sie möchten gutes Deutsch lernen und im Anschluss daran einen Job in Deutschland finden. Viele gehen den Weg über Online-Portale. Deutsche Gastfamilien freuen sich über dieses Interesse und entscheiden sich gern für europäische Au-pairs.
Wer ein Au-pair aus der Europäischen Union bei sich aufnimmt, hat es in vielen Dingen leichter: EU-Au-pairs benötigen kein Visum und keine Arbeitsgenehmigung. Viele Anmeldeformalitäten entfallen und kulturelle Unterschiede sind oft geringer. Dennoch entstehen durch ein Au-pair-Verhältnis Rechte und Pflichten, die Gasteltern auf jeden Fall einhalten sollten, ob nun ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird oder nicht.
Au-pair-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben
Gasteltern sind verpflichtet, das Au-pair für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls zu versichern. Zwar gilt die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) grundsätzlich überall innerhalb der EU, aber ist das Au-pair im Heimatland tatsächlich für den ganzen Zeitraum gesetzlich abgesichert? Wie sind die gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Land für längerfristige Auslandsaufenthalte? Was passiert, wenn Beiträge nicht bezahlt werden? Sicher können Gastfamilien nur gehen, wenn sie eine Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer Aufenthaltes abschließen. Damit ist das Au-pair nach den rechtlichen Bestimmungen versichert.
Rundum-Schutz
Für eine spezielle Versicherung sprechen neben rechtlichen Vorgaben auch weitere Gründe. Die Au-pair-Versicherung ist eine Kombination aus verschiedenen Bausteinen und besteht in der Regel aus
• Auslandskrankenversicherung
• Unfallversicherung
• Berufs- und Privathaftpflichtversicherung
• Abschiebekostenversicherung
Eine Au-pair-Versicherung umfasst auch einen Krankenrücktransport in die Heimat. Damit kann Ihr Gast zur eigenen Familie zurückkehren, wenn er schwer erkrankt. Keine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine solche Leistung. Außerdem gilt eine Versicherung weltweit auch bei Urlaubsreisen und bei einem Heimataufenthalt. Ebenfalls eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung: Verursacht Ihr Au-pair gegenüber Dritten einen Schaden, ist dieser über die Versicherung abgedeckt.
Günstige Au-pair-Versicherungen gibt es bereits ab unter 40 Euro im Monat, z. B. unter www.au-pair24.de.