Eine Gastmutter fragte kürzlich bei au-pair-agenturen.de nach, ob eine Au-pair-Versicherung denn auch eine Unfallversicherung enthalten müsse. Für die eigene Familie habe sie keine Unfallversicherung und sähe es darum nicht ein, ihren Gast besser abzusichern. Aber sie wolle natürlich ihre Fürsorgepflichten nicht verletzen...
Krankenversicherung versus Unfallversicherung
Die Krankenversicherung für Au-pairs deckt nicht nur die Behandlungskosten bei Krankheit, sondern auch bei einem Unfall ab. Eine Unfallversicherung ist etwas anderes: Sie kommt für die Unfallfolgen auf. Eine gute private Unfallversicherung bietet eine Todesfallleistung und eine Invaliditätssumme. Bei einer 100-prozentigen Unfallinvalidität erhöht sich diese Versicherungssumme meist zusätzlich um eine Progression. Wenn vereinbart, kommen noch Leistungen für Bergung und kosmetische Operationen sowie ein Krankenhaustagegeld dazu.
Die gesetzliche Unfallversicherung
In Deutschland ist jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich versichert. Au-pairs sind allerdings von dieser gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen. Eine Au-pair-Beschäftigung ist ein Betreuungsverhältnis besonderer Art, für das die Gasteltern als Arbeitgeber keine Sozialabgaben und auch keine Pauschalabgaben zahlen müssen.
Fürsorgepflichten der Gastfamilie
Welche Fürsorgepflichten haben Gastfamilien in Deutschland? Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihrem Merkblatt „Au-Pair bei deutschen Familien“, dass „für das Au-pair in Deutschland eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls abgeschlossen werden muss“. Ein Au-pair sollte also nicht nur krankenversichert, sondern auch für bleibende Unfallschäden abgesichert sein.
Soziale Sicherheit in den Herkunftsländern
Eine Unfallversicherung ist umso wichtiger, weil viele Au-pairs aus Ländern kommen, in denen Bürgerinnen und Bürger nur ein Minimum an sozialer Sicherheit erfahren. Da gibt es vielleicht noch nicht einmal das Geld für einen Rollstuhl, geschweige denn für einen barrierefreien Umbau der Wohnung. Anders als die deutsche Gastfamilie, die in einem Sozialstaat lebt, kann Invalidität ein Au-pair – und seine Familie – in eine existenzielle Notlage bringen. Ein guter Grund, dem Gast aus dem Ausland auch den Schutz durch eine private Unfallversicherung zu gewähren.
Gute Au-pair-Versicherungen wie AU-PAIR24 haben neben der Kranken- und der Haftpflichtversicherung selbstverständlich auch eine Unfallversicherung im Leistungskatalog.