Das fragen Gastfamilien

Wer noch nie ein Au-pair hatte, aber über diese Möglichkeit der Kinderbetreuung nachdenkt, dem stellen sich viele Fragen. Zu drei ganz individuellen Themen gibt es hier Antworten.

1. Weil ich am Theater beschäftigt bin, habe ich unregelmäßige Arbeitszeiten und oft auch am Abend und am Wochenende Vorstellungen. Dazu kommen noch Proben am Vormittag. Da ist doch ein Au-pair die ideale Lösung, weil ich es flexibel einsetzen kann, nicht wahr?

Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Au-pair im Haushalt lebt und unabhängig von Kindergarten- und Krippenöffnungszeiten agieren kann. Aber auch ein Au-pair darf nur rund sechs Stunden am Tag eingespannt werden. Richtig ist, dass diese sechs Stunden nicht am Stück geleistet werden müssen. Mit geteilten Diensten, wie sie am Theater üblich sind, und mit Einsätzen am Nachmittag und Abend, wenn die Betreuungseinrichtungen geschlossen sind, kommen Sie mit einem Au-pair gut hin. Ob Sie die Vorstellungen am Abend als Arbeitszeit oder als Babysitting werten, hängt von den individuellen Absprachen ab, die Sie mit dem Au-pair treffen. Auch was die Regelung betrifft, dass ein Au-pair ein Recht auf einen freien Sonntag im Monat hat, kann man sich möglicherweise mit dem Gast einigen. Wenn Sie Ihre berufliche Situation schon bei der Vermittlung transparent darlegen, werden Sie vermutlich auf Verständnis stoßen. Was auf keinen Fall geht: Die Wochenarbeitszeit des Au-pairs darf 30 Stunden nicht überschreiten.

2. Wir arbeiten hart und fahren aber auch viel in Urlaub. Weil die Kinder noch nicht schulpflichtig sind, möchten wir auf diesen Luxus keineswegs verzichten. Ein Au-pair könnte uns im Alltag gut unterstützen, aber ehrlich gesagt, möchten wir es nicht unbedingt mit auf Reisen nehmen. Könnten wir denn von unserem Au-pair erwarten, dass es in der Zeit unser Haus hütet? Zählt diese Zeit dann als Urlaub des Au-pairs?

Es wäre sicher ungeschickt, das Au-pair gleich zu Anfang allein zu lassen. Aber grundsätzlich sollte der Urlaub en famille kein Problem sein. Am besten legen Sie schon bei den Bewerbungsgesprächen offen, wie gerne Sie reisen und erkundigen sich, ob sich der Gast zutraut, ein – vielleicht großes – Haus allein zu bewohnen. Ein Au-pair hat pro Monat Anspruch auf zwei Urlaubstage, bei einem einjährigen Aufenthalt stehen ihm also vier Wochen Urlaub zu. Sie können erwarten, dass es den Urlaub nimmt, wann es Ihnen recht ist. Auch hier gilt: Mit genauen Absprachen erleichtern Sie das Zusammenleben. Wenn das Au-pair allerdings in Ihrer Abwesenheit Pflanzen und Tiere versorgen muss, ist das kein Urlaub, weil es ja nicht wegfahren kann.

3. Über die Familie haben wir Kontakt zu einer jungen Kolumbianerin, die wir gerne als Au-pair einladen würden. Allerdings sind die Visumsanforderungen recht komplex und wir würden gerne die Hilfe einer Au-pair-Agentur in Anspruch nehmen. Gibt es die Möglichkeit, eine Agentur nur für die Erledigung der Formalitäten einzuschalten?

Ja, die Vermittlung der Au-pairs erfolgt nicht zwangsläufig durch die Au-pair-Agentur. Die meisten Agenturen übernehmen auch nur deren Betreuung. Die mit RAL-Gütezeichen Au pair zertifizierten Agenturen überprüfen die Unterlagen der Au-pairs: Sie verlangen einen Nachweis über deren Sprachkenntnisse und ein Gesundheitszeugnis. Wenn Ihre Bekannte aus Kolumbien nur unvollständige Unterlagen vorweist, werden Sie als Gastfamilie darüber informiert. Erfragen Sie bei der Agentur den Preis für die Dienstleistung der reinen Au-pair und Gastfamilienbetreuung. Mitunter finden Sie darüber keine Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haben Sie weitere Fragen und sind sich unsicher, ob ein Au-pair zu Ihrer familiären und beruflichen Situation passen würde? Schreiben Sie uns.

info@au-pair-agenturen.de