Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung vom 27.2.2013 mit einer Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts befasst, die Auswirkungen auf das Au-pair-Recht hat. Sie betrifft das Alter von Au-pairs in Deutschland und die Deutschkenntnisse von Gastfamilien. Mit den neuen Regelungen soll die Attraktivität des Au-pair-Programms gesteigert werden.
Wer bisher Au-pair in Deutschland werden wollte, durfte nicht älter als 25 Jahre sein. Im Merkblatt „Au-pair-Beschäftigung – Information für deutsche Gastfamilien“ der Bundesagentur für Arbeit heißt es zum Alter von Au-pairs:
„Die Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 25 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels/Arbeitserlaubnis-EU noch nicht erreicht sein.“
In Zukunft können Au-pairs in Deutschland bis zu 27 Jahre alt sein. Die neue Regelung liegt im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Au-pair-Beschäftigung, wonach ein Höchstalter von 30 Jahren bei Au-pairs festgelegt ist.
Eine weitere Erleichterung für den Au-pair-Aufenthalt in Deutschland wird dadurch erreicht, dass Gastfamilien zukünftig nicht mehr Deutsch als Muttersprache nachweisen müssen. Die bisherige Fassung des Merkblattes lautet zu diesem Punkt:
„Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in einer Familie erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit (…) hat.“
Künftig ist es lediglich erforderlich, dass in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen wird. Das erlaubt also auch Familien mit Migrationshintergrund die Beschäftigung von Au-pairs.
Die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts würde am 1. Juli 2013 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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