Die Frage, ob ein Au-pair-Vertrag während einer Krankheit gekündigt werden kann, sorgt immer wieder für Diskussionen. Folgende Aspekte geben Aufschluss:
Kein Kündigungsschutz wie bei Arbeitnehmern
Ein Au-pair wird rechtlich nicht wie ein Arbeitnehmer betrachtet. Es handelt sich um ein „Arbeitsverhältnis besonderer Art“. Au-pairs gelten als Familienmitglieder auf Zeit, die ein Taschengeld und keinen Lohn erhalten. Das Kündigungsschutzgesetz findet daher keine Anwendung.
Kündigung im Krankheitsfall möglich
Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, einen Au-pair-Vertrag auch während einer Krankheit zu kündigen. Das bedeutet, dass während einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden kann, sofern die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Nach dem Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit kann der Au-pair-Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Unterscheidung zwischen Kündigung wegen und während der Krankheit
Besondere Umstände: Gefährdung der Familie
Wenn die Erkrankung des Au-pairs (z.B. psychische Probleme) dazu führt, dass eine Gefährdung der Familie nicht ausgeschlossen werden kann, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Die Gastfamilie kann argumentieren, dass das Wohl der Kinder Vorrang hat.
Schwierige Situation möglichst einvernehmlich lösen
Bei der Auflösung des Au-pair-Verhältnisses ist Fingerspitzengefühl gefragt. Eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags ist für beide Seiten der unkomplizierteste und angenehmste Weg. Die Gastfamilie sollte mit dem Au-pair offen und ehrlich über die Gründe der Kündigung sprechen und erklären, dass sie mit der Krankenpflege im Familienalltag überfordert ist. Umgekehrt sollte die Gastfamilie auf die gesundheitliche Situation des Au-pairs Rücksicht nehmen, insbesondere wenn sich das Au-pair in einer belastenden oder verletzlichen Phase befindet. Ein respektvoller und gut kommunizierter Umgang hilft allen Beteiligten, diese schwierige Situation möglichst harmonisch zu bewältigen.