Kündigung des Au-pair-Vertrags während einer Krankheit – zulässig oder nicht?

Die Frage, ob ein Au-pair-Vertrag während einer Krankheit gekündigt werden kann, sorgt immer wieder für Diskussionen. Folgende Aspekte geben Aufschluss:

 

Kein Kündigungsschutz wie bei Arbeitnehmern

Ein Au-pair wird rechtlich nicht wie ein Arbeitnehmer betrachtet. Es handelt sich um ein „Arbeitsverhältnis besonderer Art“. Au-pairs gelten als Familienmitglieder auf Zeit, die ein Taschengeld und keinen Lohn erhalten. Das Kündigungsschutzgesetz findet daher keine Anwendung.

 

Kündigung im Krankheitsfall möglich

Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, einen Au-pair-Vertrag auch während einer Krankheit zu kündigen. Das bedeutet, dass während einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden kann, sofern die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden. Nach dem Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit kann der Au-pair-Vertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

 

Unterscheidung zwischen Kündigung wegen und während der Krankheit

  • Kündigung während der Krankheit: Der Zeitpunkt der Kündigung fällt in die Zeit der Krankschreibung. Dabei darf die Krankheit nicht der alleinige Kündigungsgrund sein, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Eine Kündigung ist also während der Krankheit möglich.
  • Kündigung wegen der Krankheit: Diese kann gerechtfertigt sein, wenn die Krankheit dauerhaft die Fähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben einschränkt (z. B. bei ernsten Erkrankungen oder komplexen Verletzungen).

 

Besondere Umstände: Gefährdung der Familie

Wenn die Erkrankung des Au-pairs (z.B. psychische Probleme) dazu führt, dass eine Gefährdung der Familie nicht ausgeschlossen werden kann, kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Die Gastfamilie kann argumentieren, dass das Wohl der Kinder Vorrang hat.

 

Schwierige Situation möglichst einvernehmlich lösen

Bei der Auflösung des Au-pair-Verhältnisses ist Fingerspitzengefühl gefragt. Eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags ist für beide Seiten der unkomplizierteste und angenehmste Weg. Die Gastfamilie sollte mit dem Au-pair offen und ehrlich über die Gründe der Kündigung sprechen und erklären, dass sie mit der Krankenpflege im Familienalltag überfordert ist. Umgekehrt sollte die Gastfamilie auf die gesundheitliche Situation des Au-pairs Rücksicht nehmen, insbesondere wenn sich das Au-pair in einer belastenden oder verletzlichen Phase befindet. Ein respektvoller und gut kommunizierter Umgang hilft allen Beteiligten, diese schwierige Situation möglichst harmonisch zu bewältigen.