Wien - Au-Pairs erhalten ab Anfang 2010 einen neuen Mindestlohn. Das im Sozialministerium angesiedelte Bundeseinigungsamt hat dem Antrag der Gewerkschaft vida zugestimmt, den monatlichen Mindestlohn für maximal 20 Wochenstunden Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft auf 366,33 Euro anzuheben. Wie bisher muss die Gastfamilie auch Wohnung und Verpflegung bereitstellen, teilte die Gewerkschaft vida am Mittwoch mit. 2009 betrug der Mindestlohn 357,74 Euro.
Kurse zur pädagogischen Qualifizierung, deren Besuch die Gastfamilie vom Au-pair verlangt, müsssen auch von der Gastfamilie bezahlt werden, wurde weiters klargestellt. Seit heuer kann man die Kosten für Kinderbetreuung durch Au-pairs auch steuerlich absetzen, sofern die Au-pair-Kraft einen Babysitterkurs absolviert hat.
Einen bundesweit einheitlichen Mindestlohntarif für Au-pairs gibt es erst seit 2009. Laut dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz haben Au-pairs Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr. Der Mindestlohn in Höhe von 366,33 Euro entspricht der Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2010.
Au-pairs, deren Arbeitsverhältnis diese Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, sind laut einer Sonderregelung in der Sozialversicherung nur unfallversichert. Die volle freie Verpflegung und Unterkunft sowie die Beiträge, welche die Gastgeberfamilie für den privaten Krankenversicherungsschutz und den Deutschkurs des Au-pairs aufwendet, werden nicht zum Entgelt gerechnet. Wird die Geringfügigkeitsgrenze aufgrund einer höheren Wochenarbeitszeit überschritten, fällt der/die Beschäftigte nicht mehr unter die angeführten Sonderbestimmungen. Das Beschäftigungsverhältnis ist in diesem Fall voll sozialversicherungspflichtig, die Entlohnung richtet sich nach dem Mindestlohntarif für Au-pairs in der entsprechenden Höhe, so die Gewerkschaft.
Quelle:
http://derstandard.at/1259282582428/Mindestloehne-fuer-Au-pairs-steigen