Neue Regelung!

Erhöhung der Au-Pair Taschengelder ab 1. Januar 2006

(Bonn) Ab 01. Januar 2006 wird das Au-Pair-Taschengeld für alle Au-Pairs, die in deutschen Gastfamilien tätig sind, von derzeit 205,00 Euro pro Monat auf 260,00 Euro pro Monat erhöht. Diese dringend fällige Anpassung der Taschengelder auf ein europäisches Niveau wurde von der Au-Pair-Society e.V. und weiteren, im Au-Pair-Wesen tätigen Verbänden, angeregt und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit beschlossen.

Die Taschengelderhöhung betrifft auch die momentan bestehenden Au-Pair-Verträge und ist unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Arbeiten wie leichte Hausarbeit und Kinderbetreuung sind für maximal 6 Stunden am Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche zulässig. Im Vordergrund des Au-pair-Verhältnisses steht allerdings, die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und das Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Ein Au-pair erhält daher keinen Arbeitslohn im üblichen Sinne, sondern lediglich ein so genanntes Taschengeld.

Der Taschengeldbetrag bleibt weiterhin von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Dies ist eine Pressemitteilung der Au-pair-Society e.V., Verband der Au-Pair Vermittler, Gastfamilien und Au-pairs

http://www.au-pair-society.org