Bei der Mitgliederversammlung der RAL Gütegemeinschaft Au pair e. V. am 15. November 2022 in Bonn standen wieder Vorstandswahlen an. Die 1. Vorsitzende Sevda Nagel, Fachberaterin vom pme Familienservice Frankfurt, sowie die 1. stellvertretende Vorsitzende Monika Supernok, Geschäftsleiterin der Kölner Agentur MultiKultur, stellten sich zur Freude der Mitglieder zur Wiederwahl. Neu in den Vorstand gewählt wurde Julia Böckh von My Family Au Pair in Memmingen. Eleonore Bittner, Dipl. Sozialarbeiterin/Supervisorin, die schon seit langem im Vorstand tätig ist, wurde als Obfrau des Güteausschusses bestätigt.
Viele Pläne zur Verbesserung des Au-pair-Programms
Die Mitglieder trugen viele Anliegen an den Vorstand, der in engem Austausch mit den Ministerien steht: Für Au-pairs in bestimmten Ländern gibt es in den Botschaften kaum Termine zur Beantragung ihres Au-pair-Visums. Die benötigten Sprachzertifikate sind für sie oft sehr teuer und für die Familien mitunter wenig aussagekräftig. Die Sprachkurse in Deutschland sind häufig voll oder für die jungen Menschen kaum bezahlbar. Manche Au-pairs entscheiden sich nach nur wenigen Monaten, in besser bezahlte Beschäftigungsverhältnisse zu wechseln. Der Personalmangel und ein vergleichsweise niedriges Taschengeld verstärken solche Tendenzen. „Es gibt noch so viel zu tun für das Au-pair-Programm. Dass wir derzeit in Deutschland an einem Mangel an qualifizierten und zuverlässigen Au-pairs leiden, hat viele Gründe. Unsere Agenturen können ihren Gastfamilien mitunter keine geeigneten Bewerber*innen vermitteln. Das würden wir gerne ändern“, fasst Sevda Nagel die Pläne des neuen Vorstandes zusammen.
Virtuelle Mitgliederversammlung in Zukunft zulässig
Obwohl die Anreise zur diesjährigen Mitgliederversammlung für einige Au-pair-Vermittler*innen zeitaufwändig war, genossen alle den persönlichen Austausch in Bonn. Die letzten beiden Versammlungen der Gütegemeinschaft Au pair fanden nur als Online-Treffen statt. Bis Ende August 2022 galten coronabedingte Ausnahmeregelungen für Vereine, die Versammlungen in virtueller oder hybrider Form zuließen. Um auch zukünftig eine rechtssichere Online-Mitgliederversammlung zu ermöglichen, wurde eine entsprechende Satzungsänderung vorgeschlagen und einstimmig beschlossen.