Zwar haben private Haftpflichtversicherungen in der Regel eine Weltdeckung, doch gilt diese oft nicht für Au-pair-Tätigkeiten.
Die PROTRIP-Reiseversicherung beinhaltet neben Kranken- und Unfallversicherung auch eine Haftpflichtversicherung. In den Tarifvarianten PROTRIP M, L und Z ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung integriert. Der Schutz berücksichtigt nicht nur Au-pairs, sondern auch Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilien beträgt jeweils eine Millionen Euro.
Die PROTRIP-Krankenversicherung leistet u. a. bei ambulanten und stationären ärztlichen Heilbehandlungen einschließlich Operationen, bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen sowie beim medizinisch notwendigen Rücktransport.
Wichtig ist auch, dass das Au-pair mit der PROTRIP-Police abgesichert ist, wenn es den Auslandsaufenthalt unterbricht, um beispielsweise zu Weihnachten in die Heimat zu reisen.
PROTRIP wurde von der Dr. Walter GmbH speziell für Au-pairs, Sprachschüler und andere Langzeitreisende entwickelt. Der Versicherungsmakler feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Firmenjubiläum und ist Experte in der Absicherung von privaten und geschäftlichen Reisen und Auslandsaufenthalten.