Sozialversicherungspflicht für Au-pairs in Österreich

Mehrkosten durch Au-pair als Arbeitsverhältnis

Bereits 2005 sah der Verwaltungsgerichtshof in Österreich vor, Au-pair-Verträge hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht wie Arbeitsverhältnisse zu behandeln. Für die Kinderbetreuer/-innen aus dem Ausland müssten Gastfamilien also nicht nur Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung, sondern zusätzlich eine Pensions- und Arbeitslosenversicherung abschließen. Das bedeutet erhebliche Mehrkosten für die Familien und wenig Nutzen für die Au-pairs, die sich kaum länger als ein Jahr im Gastland aufhalten.

Im letzten Jahr endete ein Stillhalteabkommen der zuständigen Ministerien mit den Sozialversicherungen, die sich bereit erklärt haben, bis dahin nicht nachzuprüfen, ob die Gastfamilien auch tatsächlich die Au-pairs in vollem Umfang sozial versichern. Sollte Sozialversicherungspflicht bestehen, werden sich wohl in Zukunft viele österreichische Familien Au-pair-Hilfe nicht mehr leisten können.

Die Arbeiterkammer Salzburg ist der Ansicht, dass mit der bisherigen Regelung Jugendliche „als billige Hilfskräfte benutzt“ und als Haus- oder Pflegepersonal oder im Gastgewerbe eingesetzt werden könnten, um die Arbeitgeberbeiträge zu umgehen. Nach Meinung der Au-pair-Agenturen verhindern jedoch die Vermittlungsbedingungen solchen Missbrauch. So muss eine Gastfamilie beispielsweise minderjährige Kinder haben, um ein Au-pair aufnehmen zu können.

Die Au-pair Society will für Deutschland erreichen, dass Au-pair als interkulturelles Austauschprogramm und nicht als Arbeitsverhältnis anerkannt wird. Ein Au-pair wie eine(n) Arbeitsnehmer(in) zu behandeln, widerspricht der Idee vom Kulturaustausch zum gegenseitigen Kennenlernen und Unterstützen. Derzeit gilt in Deutschland eine Au-pair-Beschäftigung als Betreuungsverhältnis der besonderen Art, für das der Gast aus dem Ausland privat kranken-, unfall- und haftpflichtversichert werden muss. Die privaten Versicherungen, die Au-pair und Gastfamilie bezahlen müssen, um diesen wertvollen Kulturaustausch zu realisieren, sind auf jeden Fall erheblich günstiger als die Kosten, die mit einer Sozialversicherungspflicht einhergehen würden.

Das Beispiel Österreich zeigt erneut die Wichtigkeit eines klar definierten Au-pair-Programms.

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