Im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-pair in deutschen Familien“ wurden im April 2023 einige Neuregelungen vorgenommen. Sie betreffen Au-pair-Verträge, die nach dem 1. Mai 2023 abgeschlossen wurden. Das Merkblatt liefert in Verbindung mit den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit die rechtlichen Grundlagen für das Au-pair-Wesen. Anregungen zu diesen Verbesserungen für Au-pairs hinsichtlich finanzieller Unterstützung sowie Arbeit und Freizeit kamen auch von der RAL Gütegemeinschaft Au- pair. Die Attraktivität des Programms zu erhöhen, ist eine dringende Aufgabe, um dem Mangel an Au-pairs in Deutschland entgegen zu wirken.
Höherer Zuschuss zum Sprachkurs
Ein großes Anliegen war es, den Besuch des Sprachkurses – ein wichtiger Bestandteil des Austauschprogramms – zu erleichtern. Die Angebote zum Deutschlernen haben sich für Au-pairs in den letzten Jahren reduziert und sind deutlich teurer geworden. Bisher sollten Gastfamilien den Sprachkurs ihres Au-pairs mit 50 Euro im Monat bezuschussen. Diese Unterstützung wurde nun auf mindestens 70 Euro angehoben. Im Merkblatt heißt es dazu: „Dieser Betrag ist während der gesamten Dauer des Au-pair-Verhältnisses zu zahlen oder kann auch einmalig in Höhe von 840 Euro ausbezahlt werden. Die Verpflichtung besteht nur, soweit die jeweiligen Ausgaben tatsächlich anfallen.“ Die Gastfamilien tragen auch die Fahrtkosten zur Teilnahme am Unterricht.
Ruhetage
Dem Au-pair stehen wöchentlich eineinhalb volle Ruhetage zu. Diese müssen nicht auf ein Wochenende fallen, doch muss mindestens ein Sonntag im Monat frei sein. Wozu bisher nur die RAL-zertifizierten Agenturen ihre Gastfamilien verpflichteten, gilt nun für alle: Au-pairs haben das Recht auf eineinhalb zusammenhängende freie Tage in der Woche. Somit sind sie eher in der Lage, Ausflüge oder längere Besuche bei Freunden zu unternehmen. Bei nur einem Ruhetag wie bisher war das nur schwer möglich.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/au-pair