Wenn das Au-pair krank wird

So ein Pech: Sie haben in den nächsten Tagen wichtige berufliche Termine, doch der perfekt organisierte Familienalltag ist plötzlich ins Wanken geraten.

Der Grund: Das Au-pair, dank dessen Hilfe normalerweise alles wie am Schnürchen läuft, ist erkrankt. Aber es gibt Tipps, wie Sie die Situation meistern.

Es besteht kein Zweifel: Ihr Gast aus dem Ausland hat hohes Fieber. Er ist nass geschwitzt, hat eine heiße Stirn, glänzende Augen und wirkt unruhig und richtig krank. In diesem Zustand können Sie ihn nicht allein mit den Kindern lassen. Das Au-pair kann diese weder von Kindergarten und Schule abholen, noch mit ihnen spielen, bei den Hausaufgaben helfen, Einkäufe erledigen oder das Abendbrot zubereiten. Vielmehr noch: Die junge Frau oder der junge Mann braucht selbst Hilfe und muss zum Arzt.

Zuerst den Hausarzt aufsuchen

Rufen Sie am besten bei Ihrem Hausarzt an und vereinbaren Sie einen Termin für das Au-pair. Der Hausarzt übernimmt auch eine koordinierende Funktion: Wenn nötig überweist er an einen Facharzt und verhindert so Doppeluntersuchungen und unverträgliche Therapien.Vielleicht sollten Sie das Au-pair in die Praxis begleiten. Wenn es sehr schwach ist oder womöglich der deutschen Sprache noch nicht ganz mächtig, wäre das sinnvoll. Mit der Prognose zum Heilungsverlauf wissen Sie auch gleich, wie Sie in den nächsten Tagen verfahren müssen. Wenn das Au-pair allein beim Arzt war, darf er Ihnen streng genommen gemäß Schweigepflichtverordnung keine Auskunft geben. Angenommen es liegt doch eine schwerere Erkrankung vor: Dann möchten Sie als Gastfamilie darüber schnell Bescheid wissen. Sie brauchen nicht nur eine Vertretung, die die Kinder betreut, sondern müssen damit rechnen, dass das Au-pair zurück in die Heimat geht.

Mit einer Au-pair-Versicherung auf der sicheren Seite

Dank der Au-pair-Versicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, brauchen Sie die Kosten der Behandlung nicht zu fürchten. Die Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel die ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen ab. Einige Au-pair-Versicherungen bieten die Möglichkeit, direkt mit dem Arzt abzurechnen. Dann müssen Sie als Gastfamilie nicht mit Ihrem eigenen Geld in Vorleistung gehen. Egal ob Sie Ihr Au-pair begleiten oder es allein zum Arzt schicken: Mit einem Nachweis über die bestehende Versicherung kann der Arzt vor Beginn der Behandlung den Abrechungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang erkennen. Dieser Nachweis wird beispielsweise als "Ärzte-Info-Ticket" oder "Behandlungsschein" bezeichnet. Sollte der Arzt aufwändige Behandlungen planen, bestehen Sie auf einen Heil- und Kostenplan. Dieser kann dem Versicherer zugesendet werden und bietet eine Planungssicherheit.

Arztrechnung einreichen

Auf der Arztrechnung sollte die Diagnose aufgeführt sein, damit auch mögliche weitere Laborrechnungen und Rezepte für verordnete Arzneien erstattet werden können. Die meisten Au-pair-Versicherungen bieten im Internet eine Schadensanzeige, die man online ausfüllen, ausdrucken und der Rechnung beilegen kann.

Gute Au-pair-Versicherungen gibt es bereits ab unter 40 Euro im Monat, z. B. unter www.au-pair24.de